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„Ein Rückschlag im Kampf gegen Antisemitismus und für den Zusammenhalt der Gesellschaft“. Zentralrat der Juden in Deutschland fordert neue rechtliche Grundlagen im Kampf gegen BDS.
Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Das dort gefällte Urteil zur Vermietung städtischer Räume für BDS-Veranstaltungen stößt bei der jüdischen Gemeinschaft auf Unverständnis. Abbildung: Bundesverwaltungsgericht, Foto: Michael Moser
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom November 2020 bestätigt, wonach die Landeshauptstadt München entgegen einem Stadtratsbeschluss ihre Räumlichkeiten auch für Veranstaltungen mit BDS-Bezug zur Verfügung stellen muss.
„Das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist für mich enttäuschend und unverständlich“, erklärte Charlotte Knobloch, die neben ihrer Funktion als Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern auch Antisemitismusbeauftragte des Jüdischen Weltkongresses ist. BDS ist eine von vielen Gruppierungen, so Knobloch, „die von Meinungsfreiheit spricht, aber die Verbreitung von Hass meint.“ Die 2019 erfolgte Einstufung der Kampagne als antisemitisch durch den Deutschen Bundestag gelte zurecht weiterhin“ betont Charlotte Knobloch, die weiterhin mahnt: „Das Recht auf freie Meinungsäußerung darf kein Recht auf Hass sein, das Extremisten, von welcher Seite auch immer, per Gesetz Tür und Tor öffnet. Die jüdische Gemeinschaft in Deutschland vertraut darauf, dass der Kampf gegen Antisemitismus gemeinsames Ziel der gesamten Gesellschaft ist. Wenn aber Initiativen wie die der Landeshauptstadt München, die antisemitische Veranstaltungen in öffentlichen Räumen verhindern sollen, von höchster Stelle unterbunden werden, dann zerstört das dieses Vertrauen. In der jüdischen Gemeinschaft verfestigt sich der Eindruck: An guten Worten aus Politik und Justiz fehlt es nicht. Nur die Taten bleiben aus, und am Ende stehen wir allein da“.
Joseph Schuster: „Antisemitismus ist keine Meinung“
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Vermietung städtischer Räume für BDS-Veranstaltungen stößt bei der jüdischen Gemeinschaft auf Unverständnis. „Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Doch Antisemitismus ist keine Meinung“ mahnt Dr. Joseph Schuster „Der Beschluss der Stadt München, solchen Veranstaltungen gar nicht erst im Wortsinn Raum zu geben, war daher sehr zu begrüßen. Menschen, die mit ihrer Israel-Feindlichkeit Antisemitismus verbreiten, sollten keine Plattform erhalten. Das Urteil ist ein Rückschlag im Kampf gegen Antisemitismus und für den Zusammenhalt der Gesellschaft.“
Um Kommunen eine Handhabe gegen solche Veranstaltungen zu geben, sollten der Bund und die Länder rasch eine gesetzliche Regelung schaffen, fordert der Zentralrat der Juden. Damit würde auch der politische Willen umgesetzt, der im Beschluss des Bundestags zu BDS von 2019 zum Ausdruck kommt.
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