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Wenige Juden überlebten die grausame Ghettoisierung der Nazis. Tod, Hunger und Krankheiten beherrschten den Alltag der Bewohner der Ghettos von Warschau, von Krakau, von Lodz und weiteren anderen. Tausende wurden von dort in die Vernichtungslager abtransportiert, wenn sie nicht schon vorher von den Nazis ermordet wurden. Einige Insassen retteten ihr Leben indem sie für die deutsche Besatzungsmacht arbeiteten. So entkamen sie der drohenden Deportation in NS-Vernichtungslager und dem Hungertod.
Jahrzehntelang forderten nicht nur jüdische Organisationen, sondern auch deutsche und EU-Politiker vom deutschen Staat auch diesen Überlebenden des Naziterrors endlich für die Zeit ihrer Arbeit für die faschistische Besatzungsmacht eine vollständige Rente auszuzahlen.
Jetzt, nach über 60 Jahren, beschloss der Deutsche Bundestag ein „Ghetto-Rentengesetz“ für die ehemaligen Ghettoarbeiter. Jedoch immer noch nicht für jene, heute 80- bis 90-jährige Juden, die ihren Wohnsitz in Polen haben. „Zynisch und skandalös“ nennt Politikerin Azize Tank von der „Linksfraktion“ dieses Vorgehen und fordert eine Korrektur des neuen Gesetzes. 1975 war ein deutsch-polnisches Sozialversicherungsabkommen verabschiedet worden. Es besagt, dass der jeweilige Staat in dem der Rentner gegenwärtig lebt, die Rente auszahlt. Grenzverschiebungen nach dem 2.Weltkrieg waren die Ursachen für dieses Abkommen. Bei der Ghettorente jedoch handelt es sich um einen völlig anderen Sachverhalt.
Einerseits freut sich die jüdische Welt, dass mit den nachträglichen Renten-Zahlungen viele Überlebende mit ihrer besonderen Biografie endlich ernst genommen werden. „Die deutsche Politik kommt damit ihrer historischen Verantwortung nach“, sagt Dr. Dieter Graumann, Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland und Vizepräsident des Europäisch-Jüdischen Kongresses und hofft gleichzeitig, dass die Bundesregierung „nun auch eine Regelung für die in Polen lebenden Anspruchberechtigten“ finden wird.
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