Sind Sie Jude? Banken in Deutschland werden demnächst nachforschen, welche Religion ihre Kunden haben.
Auskunft darüber erhalten sie vom Bundeszentralamt für Steuern. Wer das nicht möchte, kann dagegen Widerspruch einlegen. Allerdings nur noch bis zum 30. Juni 2014.
Ein neues Gesetz verpflichtet die Finanzinstitute und Sparkassen ab Januar 2015 von Sparern, denen Kapitaleinkünfte wie zum Beispiel Zinsen oder Dividende den Freibetrag in Höhe von 801,00 Euro
bei Einzelveranlagerung/1602,00 Euro bei Zusammenverlagerung, übersteigt, die Kirchensteuer direkt an das Finanzamt abzuführen. Kirchensteuer auf Kapitalerträge müssen die Mitglieder einer
anerkannten Religionsgemeinschaft, darunter fällt auch das Judentum, schon seit langem entrichten. Bisher führte die Bank nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden diese direkt ans Finanzinstitut
ab. Das ändert sich jetzt automatisch.
Der Bankkunde wird noch gläserner. Aus den Bankunterlagen ist dann auch ersichtlich, ob der Kunde katholisch, evangelisch oder jüdisch ist. Noch kann man jedoch beim Bundeszentralamt für Steuern
einen diesbezüglichen Sperrvermerk beantragen. Dann erhalten die Finanzinstitute oder Sparkassen keine Information über die Religionszugehörigkeit. Allerdings ist das Bundeszentralamt
verpflichtet, das Finanzamt darüber zu informieren. Wie bisher kann dann die von den Kapitalerträgen abzuführende Kirchensteuer erst mit der Einkommenssteuererklärung abgeführt werden. Diese kann
verschiedene Prozentsätze betragen. In Bayern und Baden-Württemberg sind es acht Prozent, in den übrigen Bundesländern neun Prozent.